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Garantiebestimmungen von ExtraCNC

Bei ExtraCNC stehen wir hinter der Qualität und Leistung unserer Geräte. Wir garantieren, dass jede Maschine im Wesentlichen gemäß der beiliegenden Bedienungsanleitung und technischen Dokumentation funktioniert. Darüber hinaus garantieren wir, dass alle Kernkomponenten – mit Ausnahme von Standard-Verschleißteilen wie Zahnstangen, Ritzel und Federn – für einen Zeitraum von zwei (2) Jahre ab Lieferdatum.

Deckung und Rechtsmittel des Kunden

Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts besteht die alleinige Verantwortung von ExtraCNC – und Ihr ausschließlicher Anspruch – darin, defekte Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, sofern die Maschine nicht missbraucht, falsch behandelt, verändert oder von nicht autorisiertem Personal repariert wurde. ExtraCNC behält sich das Recht vor, im Rahmen der Garantieleistung neue oder überholte, von ExtraCNC hergestellte oder freigegebene Teile zu verwenden.

Garantierte Komponenten werden auf Kosten von ExtraCNC per Standardversand an den Kunden zurückgesandt. Bei Expressversand trägt der Kunde die zusätzlichen Versandkosten.

Einschränkungen und Komponenten von Drittanbietern

Diese Garantie erstreckt sich nicht über die oben beschriebenen Bedingungen hinaus. Produkte oder Zubehör von Drittanbietern, die mit ExtraCNC-Systemen geliefert werden – wie Spindeln, Vakuumpumpen, Fräser oder andere Zusatzteile – unterliegen ausschließlich der Garantie des Originalherstellers und sind nicht in der ExtraCNC-Garantie enthalten.

Angebote und Preise

Alle schriftlichen Angebote von ExtraCNC gelten für 30 Tage ab dem Datum des Angebots. Bitte beachten Sie, dass sich alle Preise ohne vorherige Ankündigung ändern können.

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